
Auskunft aus der Kaufpreissammlung und Bodenrichtwertübersicht
- Erteilung von Auskünften über Bodenrichtwerte
- Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung
Antragsberechtigt für Auskünfte aus der Bodenrichtwertübersicht ist jedermann. Die Bodenrichtwerte können schriftlich beantragt oder nach terminlicher Vereinbarung bei der Geschäftsstelle eingesehen oder abgeholt werden.
Werte aus der Kaufpreissammlung, die auf ausgewerteten notariellen Kaufurkunden basieren, können nur von berechtigten Behörden und berechtigten Sachverständigen schriftlich beantragt werden.
Da für land- und forstwirtschaftliche Flächen keine Bodenrichtwerte ermittelt werden, können anonymisierte Werte aus der Kaufpreissammlung bzw. Wertspannen mit dem Niedrigst- / Höchstwert erfragt werden. Die Kostenerhebung entspricht den Auskünften aus der Kaufpreissammlung.
Anschrift:
Landratsamt Cham - Gutachterausschuss
Rachelstraße 6 
93413 Cham
Telefon: 09971/78-374
Fax: 09971/845-374
E-Mail: bauamt@lra.landkreis-cham.de
Öffnungszeiten:
Mo-Do 8.00-16.00 Uhr durchgehend geöffnet, Fr 8.00-12.00; Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin!
Für Sie zuständig:
| Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer Nr. | e-mail |
|---|
Karl-Heinz Pfeilschifter Mitarbeiter | 09971/78-374 | 09971/845-374 | 259 |  |
Notwendige Unterlagen:
Angaben über Gemeinde, Gemarkung, Flur-Nr., Straße, etc.
Entstehende Kosten:
Für Auskunft aus der Kaufpreissammlung:
- für die ersten drei Werte 25,00 €
- für jeden weiteren Wert 3,00 €
Bodenrichtwerte:
- telefonisch kostenfrei (aber nur ein Wert)
- für die ersten drei Werte pauschal 25,00 €
- weitere Werte je 3,00 €
Übersicht über Bodenrichtwerte:
- 70,00 € (mit 6 Bodenrichtwertkarten)
Gesetzliche Grundlagen:
§§ 195, 196 BauGB, §§ 11, 13 Gutachterausschussverordnung