AufgabeÖffentliche Auslegungen digitaler Planwerke

Hier finden Sie eine Plattform zur Einsichtnahme in digitale Pläne und Unterlagen im PDF-Format, die im Rahmen verschiedener laufender Verfahren für eine öffentliche Auslegung erstellt wurden.

Für Struktur und Inhalte der Planunterlagen sind die jeweiligen Gebietskörperschaften bzw. Behörden selbst verantwortlich!
 

Zum Rechtscharakter der Bebauungspläne
 
Die Gemeinden beschließen Bebauungspläne als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB). Diese bedürfen außer in den in § 10 Abs. 2 BauGB genannten Fällen keiner Genehmigung. Der Beschluss des Bebauungsplans ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan tritt mit Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB i.V.m. Art. 26 GO). Verfahrens- und Formvorschriften sind insbesondere in §§ 2 ff, 8 und 10 BauGB geregelt.

Anschrift:

Landratsamt Cham / Geoinformationssystem
Rachelstraße 6
93413 Cham
Telefon: 09971/78-476 bzw. 0160/97218717
Fax: 09971/845-476
E-Mail: gis@lra.landkreis-cham.de

Öffnungszeiten:

Mo-Do 8.00-16.00 Uhr durchgehend geöffnet, Fr 8.00-12.00; Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin!

Für Sie zuständig:

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmer Nr.e-mail
Anita Belnarsch
Mitarbeiterin
09971/78-47509971/845-475226E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Dr. Ulrich Huber
Mitarbeiter
09971/78-47609971/845-476226E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

  • Bayerische Vermessungsverwaltung
    GeoBasisdaten: (c) Bayerische Vermessungsverwaltung; Hinweis: Die Darstellung der Flurkarte ist als Eigentumsnachweis nicht geeignet.